Fortbildungsbedarf von Patientenvertretern auf Länderebene

2012 haben wir, unterstützt durch das Wissenschaftliche Institut der Techniker-Krankenkasse,  herauszufinden versucht, welche Bildungsangebote für Patientenvertreter (4. Ebene, Demokratiekompetenz) notwendig und wünschenswert sind, damit sie die Mitgestaltung des Gesundheitssystems insbesondere auf der Ebene der Bundesländer besser leisten können.

Denn die Aufgaben, denen sie sich dort gegenüber gestellt sehen, nehmen zu: Schon seit Dezember 2010 gilt beispielsweise die  Richtlinie zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung des Gemeinsamen Bundesauschusses. Sie sieht auch auf der Länderebene die Beteiligung von Patientenvertretern nach  § 140 f+g  SGB V (und  Patientenbeteiligungsverordnung der Bundesregierung)  an der sogenannten Externen Qualitätssicherung vor. Bisher waren Patientenvertreter schon in einigen Bundesländern freiwillig in die Externe Qualitätssicherung der Krankenhäuser einbezogen worden, und auch dort regelt inzwischen die Richtlinie zur Qualitätssicherung in Krankenhäusern des Gemeinsamen Bundesausschusses eine verpflichtende Patientenbeteiligung. Die Qualität der ambulanten medizinischen Versorgung dagegen wird noch ganz ohne Einbeziehung von Patientenvertretern überwacht. Das sind nur zwei Beispiele dafür, wie die Beteiligung der Patienten ständig anspruchsvoller wird.

Eine Zusammenfassung dieses Forschungsprojekts wurde als Poster vorgestellt (z.B. im Rahmen des 11. Deutschen Kongresses für Versorgungsforschung und 4. Nationalen Präventionskongresses in Dresden vom 27. bis 29. September 2012). Ein ausführlicherer Bericht ist in der Zeitschrift Das Gesundheitswesen erschienen. Hier ist er zu lesen.